Behandlungskosten und Abrechnungsinformation

Behandlungskosten und Abrechnungsinformation

Meine Praxis ist ausschließlich privatärztlich organisiert, daher ist eine Abrechnung über gesetzliche Krankenkassen nicht möglich. Unabhängig von Ihrer Versicherungsart sind Sie bei mir jederzeit herzlich willkommen. Die Abrechnung meiner Leistungen erfolgt direkt mit Ihnen nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten haben dennoch die Möglichkeit, die Leistungen meiner Praxis als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Privatversicherte Patienten können die Rechnung bei ihrer Krankenversicherung zur Erstattung einreichen. Da die Erstattungshöhe von Ihrer Versicherung abhängig ist, kann im Vorfeld keine Garantie über die Kostenübernahme gegeben werden. Vor Ihrem ersten Termin erhalten Sie eine detaillierte Honorarvereinbarung, in der sämtliche Gebühren und Abrechnungsmodalitäten transparent aufgeführt sind.

Die tatsächlichen Kosten richten sich nach

Viele moderne Therapien wie Biofeedback/Neurofeedback, tDCS sind bislang nicht explizit in der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) verankert, da die letzte umfassende Aktualisierung dieser Gebührenordnung bereits im Jahr 1996 erfolgte. Entsprechend ist eine Abbildung der aktuellen Behandlungsrealität nur eingeschränkt möglich. Aus diesen Gründen erfolgt die Abrechnung der Leistungen – unter Berücksichtigung des tatsächlichen zeitlichen und inhaltlichen Umfangs – auch unter Rückgriff auf analoge GOÄ-Ziffern, sofern dies medizinisch und dokumentatorisch angemessen ist.

Anwendung der Analog-Bewertung

Die GOÄ in ihrer jetzigen Form existiert seit 1996. In dieser Zeit haben sich durch den medizinischen Fortschritt und innovative Behandlungsmethoden viele Veränderungen ergeben, die möglicherweise nicht explizit in der Gebührenordnung aufgeführt sind. In diesem Fall kann der Arzt eine Analog-Bewertung vornehmen, indem er eine Ziffer aus der bestehenden GOÄ auswählt, die nach Art, Kosten- und Zeitaufwand ähnlich bewertet ist, wie die erbrachte Leistung. Vor diesem Hintergrund kann die Abrechnung meiner Leistungen und zwar z.B. Bio-/Neurofeedbackbehandlung analog zur Ziffer GOÄ 870 erfolgen. Diese Bewertung trägt dem Umfang und der medizinischen Relevanz der durchgeführten Maßnahmen angemessen Rechnung.

Grundlage der Analogberechnung ist § 6 Abs. 2 der GOÄ: „Selbständige ärztliche Leistungen, die in das Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen sind, können entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses berechnet werden.“ Bei der Analogbewertung wird (wie im Beispiel der Bio-oder Neurofeedback-Therapie) eine neue, nicht in der GOÄ enthaltene Leistung (hauptsächlich, da sie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der aktuellen Gebührenordnung für Ärzte noch nicht existierte) mit einem vorangehenden „A“ abgerechnet.

Im Falle einer Analogabrechnung gilt:

Die „abgegriffene Leistung“ (für die Analog-Ziffer genutzte Leistung) muss:

Darstellung einer Analogbewertung in der Arztrechnung:

A 870 Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Min., ggf. Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 25 min. Bio-/Neurofeedback-Sitzung inkl. Beratung

Somit ist es sofort ersichtlich, dass eine Analog-Bewertung vorliegt und es entstehen keine Missverständnisse.

Umfang und Kosten der Behandlung

Wie viele Beratungstermine im Rahmen Ihrer Behandlung erforderlich sind, lässt sich im Voraus nur schwer einschätzen. Der individuelle Bedarf variiert stark: Einige Patient:innen wünschen lediglich ein einmaliges Orientierungsgespräch, andere bevorzugen eine regelmäßige und langfristige Begleitung.

Kostenübersicht

Damit Sie sich vorab ein Bild über die möglichen Behandlungskosten machen können, finden Sie hier eine unverbindliche Preisorientierung. Die genauen Gebühren richten sich nach dem individuellen Behandlungsverlauf und werden in Ihrer persönlichen Honorarvereinbarung transparent aufgeführt.

Beachten Sie, dass bei den am Samstag/Sonntag/Feiertag durchgeführten Beratungen/Behandlungen der Zuschlag D mit dem halben Gebührensatz in Höhe von 6,41 Euro zusätzlich abgerechnet wird.

Je nach persönlichem Bedarf und medizinischer Notwendigkeit können folgende Leistungen zusätzlich berechnet werden. Diese werden transparent in Ihrer individuellen Honorarvereinbarung aufgeführt:

Die o.g. Leistungen sind nach §4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu bezahlen.

Für detaillierte Informationen zu den Kosten einzelner Therapiebausteine beraten wir Sie gerne persönlich.