Wie vereinbare ich einen Termin?
Da ich neben meiner Privatpraxis auch in einer hausärztlichen Praxis tätig bin, bin ich telefonisch nur eingeschränkt erreichbar. Bitte stellen Sie Ihre Terminanfrage über das seitlich links verlinkte Kontaktformular oder per E-Mail.
Alle weiteren Informationen finden Sie oben in der Terminanfrage.
Die Terminbestätigung erhalten Sie per E-Mail oder telefonisch.
Welche Unterlagen muss ich zum Ersttermin mitbringen?
- Ausgefüllte Einwilligungserklärung zu IGeL‑Leistungen, Honorarvereinbarung(en) und Behandlungsvertrag (die entsprechenden Formulare sende ich Ihnen vorab zu)
- Aktuelle medizinische Befunde (Arztberichte)
- Liste aller aktuell eingenommenen Medikamente
Wie läuft die Abrechnung ab?
- Abrechnung gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
- Sie erhalten eine detaillierte Rechnung, die Sie gegebenenfalls bei Ihrer privaten Krankenkasse einreichen können
Bitte beachten Sie, dass die Behandlung mittels Bio-/Neurofeedback und tDCS keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ist und vom Patienten selbst bezahlt werden muss. Klären Sie Ihre Erstattungsansprüche bitte im Vorfeld mit Ihrer Versicherung, Beihilfestelle oder Krankenkasse ab.
Beachten Sie außerdem, dass Bio-/Neurofeedback und tDCS bisher nicht in der GOÄ verankert sind. Die Abrechnung erfolgt daher nach den so genannten Analogziffern gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ. Leistungen, die mit „A“ gekennzeichnet sind, werden unter Umständen nicht oder nur teilweise von Ihrer Privatkasse oder Beihilfestelle erstattet. Die anfallenden Kosten müssen Sie gegebenenfalls selbst tragen.
Was bedeutet "Analogziffern"?
Die GOÄ in ihrer jetzigen Form existiert seit 1996. In dieser Zeit haben sich durch den medizinischen Fortschritt und innovative Behandlungsmethoden viele Veränderungen ergeben, die möglicherweise nicht explizit in der Gebührenordnung aufgeführt sind. In diesem Fall kann der Arzt eine Analog-Bewertung vornehmen, indem er eine Ziffer aus der bestehenden GOÄ auswählt, die nach Art, Kosten- und Zeitaufwand ähnlich bewertet ist, wie die erbrachte Leistung.
Vor diesem Hintergrund kann die Abrechnung meiner Leistungen und zwar die Bio-/Neurofeedbackbehandlung analog zur Ziffer GOÄ 870 erfolgen. Diese Bewertung trägt dem Umfang und der medizinischen Relevanz der durchgeführten Maßnahmen angemessen Rechnung.
Grundlage der Analogberechnung ist § 6 Abs. 2 der GOÄ: „Selbständige ärztliche Leistungen, die in das Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen sind, können entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses berechnet werden.“
Was ist die Honorarvereinbarung?
In meiner Privatpraxis gelten die Gebührensätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Für transparente Kostenplanung arbeite ich ausschließlich mit Honorarvereinbarungen. Die Honorarvereinbarung zwischen dem Arzt und dem Patienten wird VOR Therapiebeginn unterschrieben. Dem Patienten wird eine Ausfertigung der Vereinbarung ausgehändigt. So können Sie bereits im Vorfeld genau abschätzen, welche Therapiekosten auf Sie zukommen.
Wichtige Informationen von der Bundesärztekammer (BÄK) zu dem Thema finden Sie hier:
Zeitgemäße Behandlung – überalterte Gebührenordnung / Informationen für privatversicherte und selbstzahlende Patientinnen und Patienten
Werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen?
In der Regel nicht, da es sich um eine Privatpraxis handelt. Bei Zusatzversicherungen für Privatleistungen sind Teilbeträge möglich. Bitte klären Sie die Erstattungsfähigkeit vorab mit Ihrer Versicherung.
Wie schnell muss ich die Rechnung bezahlen?
Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag ohne Abzug spätestens 10 Tage nach Erhalt der Rechnung.
Was passiert, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?
Bitte sagen Sie mindestens 48 Stunden vorher ab, um Ausfallhonorar zu vermeiden. Eine kurzfristige Absage (mindestens 48 Stunden) ist telefonisch oder per E-Mail möglich. Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.
Wie viele Minuten vor dem Termin soll ich in der Praxis sein?
Bitte kommen Sie pünktlich zum vereinbarten Termin. Eine Ankunft 3–5 Minuten vor Ihrer Terminzeit ist optimal. Länger als 5 Minuten vorher einzutreffen, kann die ruhige Atmosphäre stören und andere Behandlungen beeinträchtigen.
Wenn ich zu meinem Termin zu spät komme, verlängert sich dann die Therapiezeit?
Eine Verlängerung ist leider nicht möglich. Meine Termine sind straff getaktet, daher verkürzt sich bei Ihrer Verspätung die Sitzungsdauer. Abgerechnet wird die volle Therapieeinheit.
Wie lange dauert eine Sprechstunde in der Regel?
- Beratung 55-60 Minuten
- Erstgespräch: 60-120 Minuten
- Neurofeedback/ Biofeedback/tDCS durchschnittlich 50-55 Min
Je nach Komplexität und Fragestellung können die Zeiten variieren.
Kann ich in der Praxis Essen und Getränke mitbringen?
Aus hygienischen Gründen ist das Essen in der Praxis streng verboten. Lieblingsgetränke dürfen in eigenen Trinkflaschen mitgebracht werden. Stilles Wasser und Mineralwasser stehen kostenfrei zur Verfügung.
Ausnahmeweise sind Gummibärchen oder andere geruchsarme Snacks nach vorheriger Absprache erlaubt. Bitte stimmen Sie Art und Menge der Belohnung im Vorfeld mit mir ab.
Achten Sie darauf, dass keine Praxisbereiche oder das Zubehör verschmutzt werden. Entstehen durch die Verteilung Verschmutzungen oder Beschädigungen, tragen Sie die Kosten für Reinigung und Reparaturen selbst.
Bieten Sie Online- oder Telefonsprechstunden an?
Ja, ich biete auf Wunsch Telemedizin-Sitzungen per Video oder Telefon an. Diese erfolgen ausschließlich im Rahmen von Beratungsterminen. Behandlungen mit neuromodulativen Verfahren (Bio-/Neurofeedback, tDCS) sind nur in der Praxis vor Ort möglich.
Für die Abrechnung gelten dieselben GOÄ-Ziffern wie bei Präsenzterminen. Technische Details und Zugangsdaten erhalten Sie mit der Terminbestätigung.
Wie lange ist die Wartezeit auf einen Termin?
Bitte beachten Sie, dass die Zahl der Anfragen derzeit hoch ist und ich mit einer Warteliste arbeite. Die Bearbeitung Ihrer Anfrage sowie die Vergabe eines Termins hängen maßgeblich von meiner aktuellen Auslastung ab.
Jede Anfrage wird individuell geprüft und nach Dringlichkeit sowie Verfügbarkeit eingeplant. Sie erhalten schnellstmöglich eine Rückmeldung – in der Regel innerhalb weniger Werktage.
Wie erfahre ich, welche Therapie für meine Situation am besten passt?
Ich biete ein ausführliches, kostenpflichtiges Beratungsgespräch an. Dabei klären wir gemeinsam, welche Therapieform optimal zu Ihrer individuellen Lebenslage passt:
- Wir prüfen die medizinische Notwendigkeit der Therapie.
- Wir erfassen vorhandene Indikationen und Kontraindikationen verschiedener Verfahren.
- Wir schätzen den Nutzen und die Risiken jeder Methode objektiv ein und berücksichtigen die Studienlage.
- Wir prüfen, ob sich die gewählte Therapie nahtlos in Ihren Alltag und Ihr Lebenskonzept integrieren lässt.
Ich habe bereits Erfahrung mit Neuro-/Biofeedback. Kann ich auf den Beratungstermin verzichten?
Nein, der Beratungstermin ist auch in Ihrem Fall unverzichtbar. Jeder Therapeut nutzt individuelle Protokolle und Arbeitsweisen. Im Gespräch klären wir Ihre bisherige Behandlung, medizinische Indikationen, Therapieziele und organisatorische Abläufe, um eine optimale und sichere Behandlung zu gewährleisten.
Kann ich in der Praxis selbst bestimmen, welche Therapieart ich erhalten möchte?
Nein. Die Entscheidung, welche Therapie oder Therapiekombination bei Ihnen zum Einsatz kommt, treffe allein ich als behandelnde Ärztin. Meine ärztliche Fachkompetenz befähigt mich, Diagnosen sowie Indikationen und Kontraindikationen präzise einzuschätzen. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass Sie eine Therapie erhalten, die sowohl effektiv als auch sicher ist.
Wer führt die Behandlung durch?
Die Diagnostik und Behandlung erfolgt ausschließlich durch mich. Sie werden während des gesamten Behandlungsablaufs persönlich vom Arzt begleitet und überwacht.
Arbeiten Sie mit medizinischen Geräten?
Ich arbeite ausschließlich mit modernen, hochwertigen und zertifizierten medizinischen Geräten. Die sicherheitstechnischen Kontrollen (STK) werden regelmäßig durch den Gerätehersteller durchgeführt.